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Strandhotel Duhnen | Aparthotel Kamp
Seit November 2012 iiQ-Check Kunde

Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG
Seit Februar 2012 iiQ-Check Kunde

Hotel Glockenhof
Seit Juli 2011 iiQ-Check Kunde

iiQ-Check

Ihr individueller Bewertungs- und Qualitätsmanager

AGB - Nutzungsbedingungen iiQ-Check

§ 1 Vertragsgegenstand
ConsultiiQ stellt seinen Kunden ein internetbasiertes Bewertungssystem (iiQ-Check oder Nachfolgeprodukt) zur Verfügung. Dieses wird über eine Software-Applikation realisiert, die auf einem Server eines dritten Anbieters gehostet wird. Kunden und Nutzern ist es möglich, über Fernkommunikationsmittel darauf zuzugreifen und die Applikation in dem durch diesen Vertrag vorgegebenen Umfang zu nutzen. Der Funktionsumfang der Applikation ist dem Kunden bekannt und wird durch eine Anlage zu diesem Vertrag näher konkretisiert. Das Angebot von ConsultiiQ richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

§ 2 Leistungspflichten
ConsultiiQ verpflichtet sich, die Applikation nach Maßgabe der mit diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte zur Nutzung über Fernkommunikationsleitungen zugänglich zu machen und diese Nutzung fortlaufend zu gewähren. ConsultiiQ verpflichtet sich, nach Maßgabe der nachfolgenden Vertragsbedingungen zur fortlaufenden Pflege der Applikation sowie der Anbindung an das Telekommunikationsnetz. Sofern ConsultiiQ während der Vertragslaufzeit eine vollständige Weiterentwicklung der Applikation fertig stellt, verpflichtet sich ConsultiiQ, die jeweils ältere Version unverzüglich durch die neu fertig gestellte Version zu ersetzen. ConsultiiQ verpflichtet sich weiterhin, die vom Kunden über die Applikation in das System eingegebenen Daten zu speichern.
Der Kunde verpflichtet sich, ConsultiiQ die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der Preisaufstellung zu zahlen, die als Anlage zu diesem Vertrag genommen wird.

§ 3 Rechteeinräumung
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Applikation mittels Telekommunikation zuzugreifen und die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehenden Produktfunktionalitäten zu nutzen. Weitere, über den Leistungsumfang hinausgehende Rechte, etwa an der Applikation selbst, dem Quellcode oder sonstigen, für den Betrieb der Applikation notwendigen Softwareprodukten, erwirbt der Kunde nicht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Applikation über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus zu nutzen oder Dritten die Nutzung zu ermöglichen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Applikation oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu verkaufen oder zum Gebrauch zu überlassen. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde für jeden Fall der schuldhaften Verletzung dieser Nutzungsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe des Jahrespreises für die Nutzungsüberlassung zahlt. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Für den Fall der Geltendmachung von Schutzrechten Dritter ist ConsultiiQ berechtigt, die von diesen Schutzrechten betroffenen Leistungen zu verweigern, soweit die Schutzrechtsverletzung ohne Verschulden von ConsultiiQ eingetreten ist. ConsultiiQ wird den Kunden von einer entsprechenden Inanspruchnahme unverzüglich unterrichten und ihm den Zugriff auf seine Datenbestände ermöglichen. Für den Fall der Geltendmachung von Schutzrechtsansprüchen bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Leistung weiter verpflichtet. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 4 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Sollte ConsultiiQ aufgrund eines durch den Kunden schuldhaft veranlassten Datenschutzverstoßes in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde ConsultiiQ von den angemeldeten Ansprüchen Dritter frei. ConsultiiQ weist darauf hin, dass den Kunden die Verantwortlichkeit für sämtliche durch diesen angegebenen Daten trifft.
Die Applikation, der Server und die für den Betrieb der Applikation notwendige weitere Software wird in einem Rechenzentrum in Deutschland von Dritten betrieben. ConsultiiQ ist berechtigt, weitere Aufträge an Dritte zu erteilen, mit denen die Dritten auf die Einhaltung der Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen in diesem Vertrag verpflichtet werden (Auftragsdatenverarbeitung).

§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten, aus der Anlage zu ersehenden Entgeltes. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung verpflichtet sich der Kunde, ConsultiiQ die Kosten zu erstatten, die ConsultiiQ durch die nicht fristgerechte Zahlung entstanden sind.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von ConsultiiQ übermittelten Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und insbesondere sicherzustellen, dass diese nicht durch unbefugte Dritte genutzt oder weitergegeben werden.
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Applikation nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Applikation nicht zur Übertragung oder Speicherung rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte, etwa pornografischer, rassistischer oder Gewalt verherrlichender Natur zu nutzen. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, die Applikation nicht in einer Weise zu nutzen, die dem Ruf oder Ansehen von ConsultiiQ schaden könnte.
Der Kunde verpflichtet sich, die durch ConsultiiQ zur Verfügung gestellte Infrastruktur, insbesondere die vertragsgegenständliche Applikation nicht zum Zwecke des unaufgeforderten Herantretens an Dritte, etwa durch unerwünschte Werbung, zu nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, ConsultiiQ von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen oder nicht gestatteten Nutzung der Applikation beruhen, gleich ob diese Nutzung durch den Kunden selbst oder Dritte stattgefunden hat. Der Kunde verpflichtet sich, ConsultiiQ im Falle eines erkannten Missbrauchs unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich zur eigenverantwortlichen Sicherung der von ihm in die Applikation eingestellten Daten.

§ 6 Nutzungsverstöße
Sollte der Kunde die Applikation oder aber sonstige mit dieser im Verbund stehenden Leistungen der ConsultiiQ in einem vertrags- oder rechtswidrigen Maße nutzen, so ist ConsultiiQ berechtigt, den Zugang zur Applikation sowie der hierzu gespeicherten Daten unverzüglich zu sperren. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten, soweit der rechts- oder vertragswidrige Zustand fortdauert. ConsultiiQ ist verpflichtet, die Sperrung nach Beseitigung des rechts- oder vertragswidrigen Zustandes unverzüglich aufzuheben, sofern die Wiederholungsgefahr in ausreichendem Maße, etwa durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Verpflichtungserklärung ausgeräumt ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt unberührt.
Der Kunde stellt ConsultiiQ im Falle einer schuldhaften, rechts- oder vertragswidrigen Nutzung des Vertrages von sämtlichen damit verbundenen Kosten und Aufwendungen frei, wozu auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.
Sollte der Rechts- oder Vertragsverstoß durch einen Dritten begangen worden sein, verpflichtet sich der Kunde, ConsultiiQ unverzüglich sämtliche Angaben zum Nutzungsverhältnis, insbesondere aber auch den Namen und, soweit bekannt, die Adresse des entsprechenden Nutzers mitzuteilen.

§ 7 Fälligkeit, Verzug
Die Fälligkeit der Zahlung durch den Kunden ergibt sich aus dem Softwarenutzungsvertrag. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, ist ConsultiiQ berechtigt, den Zugang zur Applikation zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Fortzahlung bleibt unberührt.
Sofern der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Bezahlung des kompletten bzw. eines nicht unerheblichen Teiles des Entgeltes oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der dem Zwei-Monats-Entgelt entspricht, in Verzug gerät, ist ConsultiiQ berechtigt, den Vertrag fristlos aufzukündigen. ConsultiiQ ist in diesem Falle berechtigt, das vereinbarte Entgelt als Nichterfüllungsschaden mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen. Den Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren oder aber niedrigen Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund Zahlungsverzuges bleibt ConsultiiQ vorbehalten und wird nicht beschränkt.
Sollte ConsultiiQ mit der Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit in Verzug geraten, sind die Ansprüche des Kunden in § 8 abschließend geregelt. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt berechtigt, wenn er ConsultiiQ zuvor eine angemessene Nachfrist für die Bereitstellung des vertragsgemäßen Zustandes gesetzt hat und ConsultiiQ diese angemessene Nachfrist nicht einhält.

§ 8 Haftung
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet ConsultiiQ unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. ConsultiiQ haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach dem folgenden Absatz.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet ConsultiiQ nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. "Kardinalpflicht"). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf einen Betrag, der dem an ConsultiiQ zu zahlenden Jahresentgelt entspricht.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt ein Fall des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten vor.
Darüber hinaus wird die verschuldensunabhängige Haftung von ConsultiiQ auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Höhere Gewalt
Bei Eintritt von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss wird ConsultiiQ von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit diese Umstände die vollständige oder teilweise Nichterfüllung von Leistungen bedingen. Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielhaft Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen, andere Naturkatastrophen sowie sonstige von ConsultiiQ nicht zu vertretende Umstände. Als Umstände höherer Gewalt gelten auch Unterbrechungen oder die Zerstörung datenführender Leitungen durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereiches von ConsultiiQ, insbesondere durch Wassereinbruch, Stromausfall oder Blitzschäden. Sollte eine Vertragspartei Kenntnis vom Eintritt eines Umstandes höherer Gewalt erhalten, wird sie die jeweils andere Vertragspartei hiervon unverzüglich in schriftlicher Form in Kenntnis setzen.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Sie beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien, zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigungserklärung muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen und ConsultiiQ spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist vorliegen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist den Parteien nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der jeweils anderen Vertragspartei gestattet. ConsultiiQ ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein anderes geeignetes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde wird hierüber von ConsultiiQ rechtzeitig vor Übertragung informiert und ist in diesem Falle berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Übertragung aufzukündigen.
ConsultiiQ behält sich vor, ohne Angabe von Gründen den Leistungsumfang der Applikation zu verändern. Sollte der Leistungsumfang zulasten des Kunden beschnitten werden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Eintritts der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch bleibt eine Erhöhung der Nutzungsentgelte zum Ausgleich gestiegener Kosten oder im Fall der Erhöhung der Umsatzsteuer im entsprechenden Maße vorbehalten. Auch in diesem Fall erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Eintritts der Änderungen. Von entsprechenden Änderungen wird ConsultiiQ den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden unterrichten. Geht ConsultiiQ bis zum Datum des Eintritts der Änderungen keine Kündigung zu, gelten diese als genehmigt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Als Gerichtsstand wird Braunschweig vereinbart.

Oktober 2009